Weiterer Bestandteil des Bürgergeldes stellen die zu zahlenden Unterkunftskosten dar. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Der Kreis Höxter hat als Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung über die Firma Analyse & Konzepte eine Richtlinie zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (sogenanntes schlüssiges Konzept) erstellt.
Die ermittelten Richtwerte können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.
Angemessenheitsrichtwerte (Brutto-Kaltmiete im Produkt) | ||||||
| Haushaltsgröße | |||||
Vergleichsraum | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | Jede weitere Person +15 m² |
I Marienmünster, | 293,50 | 371,80 | 449,60 | 502,55 | 572,00 | 78,00 |
II Beverungen, | 311,00 | 378,95 | 453,60 | 506,35 | 590,70 | 80,55 |
III Bad Driburg, | 316,50 | 389,35 | 461,60 | 549,10 | 592,90 | 80,85 |
IV Borgentreich, | 304,50 | 378,95 | 442,40 | 521,55 | 563,20 | 76,80 |
Quelle: Indexfortschreibung Kreis Höxter 2022
Nähere Einzelheiten zu der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.