Die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt insbesondere durch den Regelbedarf. Dieser ist ein pauschaler Betrag, mit dem die Aufwendungen z. B. für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie und Telefon abgedeckt werden. Die Entwicklung der Höhe des Regelbedarfs ist an die Verbrauchsausgaben von Einpersonen- und Familienhaushalte gekoppelt.
Nachfolgende Tabelle zeigt die ab dem 01.01.2024 gültigen Regelbedarfe:
Personen | Regelbedarf |
Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
2 volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft | je 506 € |
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft | 357 € (unter dem 7. Lebensjahr) |