In folgenden Lebenssituationen kann zusätzlich zu den Leistungen für den Lebensunterhalt ein Anspruch auf Gewährung eines zusätzlichen Mehrbedarfs gewährt werden:
- Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen erhalten.
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
- Mehrbedarf für die Kosten der Warmwasserbereitung, wenn diese durch in der Wohnung installierte Vorrichtungen (z. B. Durchlauferhitzer) erzeugt wird.
- Mehrbedarf für unabweisbaren, laufenden - also mehrfach im Bewilligungszeitraum auftretenden - Sonderbedarf.