Wer – obwohl erwerbsfähig und evtl. erwerbstätig – seinen und den Lebensunterhalt der mit ihm zusammenlebenden Personen nicht oder nicht ausreichend sichern kann, hat Anspruch auf Bürgergeld.
Als erwerbsfähig gilt jeder im Alter zwischen 15 Jahren und dem jeweiligen Alter des (normalen) Renteneintritts und der gesundheitlich dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich (also 15 Stunden wöchentlich) einer Beschäftigung nachzugehen. Weiterhin muss der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik liegen. Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Kinder) können ebenfalls Bürgergeld erhalten, sofern kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) besteht.
Antragserfordernis
Bitte beachten Sie, dass Sie Bürgergeld nur erhalten, wenn Sie den Antrag ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen (z. B. Mietvertrag, Kontoauszüge, etc.) bei dem Jobcenter Kreis Höxter einreichen. Dies können Sie schnell und einfach über jobcenter.digital erledigen.
Daneben gibt es die Möglichkeit den Antrag auf Bürgergeld persönlich zu stellen. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Antrag am Empfang in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle vor.