Am 01.01.2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung – dem Arbeitslosengeld II – zusammengefasst. Weitere Änderungen haben ab dem 01.01.2023 zum Bürgergeld geführt.
Für die Umsetzung des Bürgergeldes als Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das Jobcenter Kreis Höxter zuständig (bis zum 31.12.2010 ARGE Kreis Höxter). Wir
Die Leistungen werden in Integrationsleistungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unterschieden.
Für Arbeitgeber ist das Jobcenter Kreis Höxter auch Ansprechpartner bei der Meldung offener Stellen und der Prüfung möglicher Einstellungshilfen.
Die Umsetzung der Aufgaben nach dem SGB II erfolgt im Kreisgebiet an zwei Standorten: