Bei der Erstellung oder Verlängerung Ihres Kooperationsplanes haben Sie oder Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter Kreis Höxter möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen.

Sofern Sie miteinander zu keiner gemeinsamen tragfähigen Lösung kommen, kann ein sogenanntes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Die Schlichtungsperson ist in diesem Verfahren nicht weisungsgebunden und wahrt Neutralität und Unvoreingenommenheit. Sie wird in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Ihrer Ansprechperson versuchen eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.

Sie können die Schlichtungsstelle über einen Antrag einschalten. Auch Ihre persönliche Ansprechperson kann einen Schlichtungsantrag stellen.

Sie und Ihre persönliche Ansprechperson erhalten nach einer Antragstellung eine persönliche Einladung zum Schlichtungsgespräch.

Die Schlichtungsperson im Jobcenter Kreis Höxter ist die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.