Fördermöglichkeiten

 
Nach dem Motto „Fördern und Fordern“ wollen wir mit Ihnen gemeinsam alles unternehmen, um Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich und dauerhaft zu beenden. Dies setzt aber auch voraus, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb ist Eigeninitiative von Ihnen gefordert.

Unter „Fördern“ sind dabei die verschiedenen Eingliederungsleistungen zu verstehen, die Ihnen bei Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt seitens des Jobcenters zur Verfügung gestellt werden.

„Fordern“ heißt, dass Sie aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dazu gehört auch, dass Sie sich eigenständig und nachweislich um eine Arbeitsstelle bemühen, sich eigeninitiativ bewerben und zumutbare Beschäftigungen auch dann annehmen, wenn sich diese von Ihrer früheren Tätigkeit unterscheidet oder wenn der Arbeitsort weiter entfernt ist.

Gemeinsam erarbeiten wir Schritte zur Integration in den Arbeitsmarkt und halten diese in der Eingliederungsvereinbarung fest.

Personen, die im Augenblick aus persönlichen oder sonstigen Gründen nicht unmittelbar eine Beschäftigung aufnehmen können, werden durch passgenaue Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen an den Arbeitsmarkt herangeführt.

Ob eine Förderung oder Maßnahme in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Gerne berät Sie Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in ausführlich.

Wichtig: Antragstellungen für Förderleistungen sind immer vor der Entstehung der Kosten erforderlich.

 

Existenzgründung 

Förderung der beruflichen Weiterbildung 

Projekt "Netzwerk"

Teilhabechancengesetz

Zusatzjobs / Arbeitsgelegenheiten

 

Unser Förderkompass (ermessenslenkende Weisungen)