Leistungen für Bildung und Teilhabe

für Empfänger von SGB II-Leistungen
 

Zusätzlich zum Regelbedarf besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren die Möglichkeit, Leistungen für Bildung zu erhalten. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können weiterhin Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten.

Das Bildungspaket umfasst die folgenden Bedarfe:

  • eintägige Schulausflüge der Schule / Kindertagesstätte
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie nicht bereits von anderen Trägern übernommen werden
  • eine ergänzend notwendige und angemessene Lernförderung
  • das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte
  • Mitgliedschaft in Vereinen, Teilnahme an Kultur- und Freizeit / Ferienangeboten.

Für Leistungen aus dem Bildungspaket ist für jedes Kind - mit Ausnahme des Schulbedarfes (automatische Überweisung zum 01.08. bzw. 01.02. eines jeden Schuljahres) - ein entsprechender Bedarf geltend zu machen.

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei dem Jobcenter Kreis Höxter oder hier.

Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, von Kinderzuschlag und Wohngeld wenden sich bitte an den Kreis Höxter.